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Begleithundeprüfung (BH)

Die Begleithund-Prüfung bildet meist den Abschluss der Grundausbildung des Hundes und ist Voraussetzung für viele weitere Aktivitäten im Bereich Hundesport. Sie ist ein Nachweis für den Hund, die Grundkommandos zu beherrschen und den Alltagssituationen generell gewachsen zu sein. Für den Hundeführer belegt sie, dass er ein Grundverständnis der Hundeführung und Hundehaltung besitzt und so beide ein verantwortungsvolles Team bilden. Die besteht aus vier aufeinander aufbauenden Teilen, die in der Regel auch in der Reihenfolge abgearbeitet werden.

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Begleithundprüfung kann mit jedem Hund absolviert werden der mindestens 15 Monate alt, eindeutig identifizierbar und geimpft ist. Darüber hinaus muss eine Haftpflicht-Versicherung nachweisen werden.

Teil 1 - Sachkundeprüfung - hier muss der Hundehalter/Hunderführer seine Kenntnisse über Hunde und deren Haltung nachweisen. Es handelt es sich um eine Auswahl von Fragen aus einem Fragenkatalog die beantwortet werden müssen. Die Fragebögen werden sofort ausgewertet. Sind mehr als 70 % der Fragen richtig beantwortet, ist die Prüfung bestanden und der Hund kann vorgeführt werden. Der Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden.

Teil 2 - Identifikation des Hundes und Unbefangenheitsprüfung - Die Unbefangenheitsprüfung erfolgt während der Überprüfung der Identität. Der Leistungsrichter begibt sich zum Hund um die Identität des Hundes (Überprüfen der Tätowiernummer, Chip, usw.) zu prüfen. Dabei beugt er sich über den Hund der dabei neben dem Hundeführer sitzen und sich neutral verhalten sollte. Gleichzeitig wird das Verhalten des Hundes hinsichtlich der anderen Hunde und Menschen bewertet.

Teil 3 - Gehorsam (Unterordnung Platzteil) - Hier wird der Gehorsam des Hundes und seine Führigkeit überprüft. Der Hundeführer hat mit seinem Hund folgende Fähigkeiten darzustellen: Leinenführigkeit, in verschieden Schrittgeschwindigkeiten (Normalschritt, Laufschritt, Langsamschritt) und in der Winkelarbeit. Der Hund soll dabei stets freudig, aufmerksam und eng, an leicht durchhängender Leine, an der Seite des Hundeführer laufen. Zu Beginn einer Übung kann der Hundeführer ein Hörzeichen "Fuß" geben. Bleibt der Hundeführer stehen, soll sich der Hund ohne Hörzeichen neben ihn setzen.

Es folgt dann ein Übungsteil mit einer Personengruppe, durch die Hundeführer mit seinem Hund mehrfach hindurchgeht (eine Acht) und dann in der Mitte oder in der Nähe einer Person stehen bleibt wobei sich der Hund selbständig neben den Hunderführer setzen und sich neutral verhalten soll. Anschließend verlässt der Hundeführer mit Hund die Gruppe und leint ihn ab.

Die beschriebenen Übungen zur Leinenführigkeit und zur Gruppenarbeit erfolgen nun nochmals mit abgeleintem Hund also in Freifolge.

Zur Standardisierung der Übungen wurde in der Prüfungsordnung ein spezielles Laufchema aufgenommen, das in der Regel selbstständig oder auf Zeichen des Leistungsrichters durchlaufen wird:

 

Begleithund Bild 03

Nach der Freifolgeübung erfolgen, ebenfalls in Freifolge, noch zwei separate Übungen:

Sitzübung: Der Hundeführer geht mit seinem Hund gerade aus, der Hund folgt bei Fuß. Nach ca. 10-15 Schritten nimmt der Hundeführer/Hund eine Grundstellung ein. Der Hundeführer gibt das Hörzeichen "Sitz" und entfernt sich weitere 15 Schritte. Nun dreht sich der Hundeführer zu seinem Hund um, wartet auf das Zeichen des Leistungsrichters, geht danach wieder zu seinem Hund, der aufmerksam in seiner Position sitzen bleibt bis der Hundeführer neben ihm steht und ihm das Hörzeichen "Fuß" zum Weitergehen gibt.

Ablegen in Verbindung mit Herankommen: Nach ca. 10-15 Schritten nimmt der Hundeführer/Hund eine Grundstellung ein, gibt das Hörzeichen "Platz" und entfernt sich weitere 30 Schritte. Auf Zeichen des Leistungsrichters ruft er seinen Hund mit dem Hörzeichen "Hier" zu sich. Der Hund soll dann in rascher Gangart sofort zum Hundeführer kommen, sich gerade vor ihn hinsetzen und ihn direkt anschauen. Nun gibt der Hundeführer das Kommando "Fuß" und der Hund begibt sich an die linke Seite des Hundeführers in Grundstellung. Damit ist die Übung beendet, der Hundeführer leint den Hund wieder an und begibt sich zum Leistungsrichter oder zum Ablageplatz.

Der Unterordnungsteil wird von einem Team (zwei Hundeführer und zwei Hunde) absolviert, wobei ein Hund "abliegt" während der der andere Hund die Übungen absolviert.

Bei der Ablage bringt der Hundeführer seinen Hund zu dem vom Leistungsrichter vorgegebenen Ort und lässt den Hund dort zunächst absitzen. In der Sitz-Position leint der Hundeführer den Hund ab, verstaut die Leine auf der rechten Seite in einer Tasche oder hängt sie sich um, gibt dem Hund das Hörzeichen "Platz", entfernt sich ca. 30 Schritte von seinem Hund und bleibt mit dem Rücken zu ihm dort stehen. Erst auf Zeichen des Leistungsrichters holt er den Hund wieder ab wobei dies nun in umgekehrter Reihenfolge stattfindet. Anschließend begibt sich der Hundeführer mit dem Hund zum Leistungsrichter.

Der Leistiungsrichter vergibt für alle Übungen Punkte. Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden. Bei Erreichen von weniger als 70 % (42 Punkte) ist der Prüfungsteil nicht bestanden und die weitere Fortsetzung der Prüfung nicht mehr möglich.

Teil 4 - Gehorsam - Verkehrsteil (Unterordnung-Außenteil) - im Aussen- oder Verkehrsteil soll überprüft werden, wie sich der Hund in der Öffentlichkeit – also unter realen Umweltbedingungen und normalen, stark besuchten Umgebungen verhält. Der Hund soll dabei ein gleichgültiges Verhalten, weder aggressiv noch ängstlich, sondern souverän gegenüber typischen Umwelt-Einflüssen zeigen.

Der Hund ist dabei stets angeleint und soll an lockerer Leine laufen. Der Leistungsrichter beobachtet die Hunde in der Gruppe und im Verkehr, und natürlich das Team Mensch/Hund. Dazu werden diverse Übungen absolviert (ein Fahradfahrer fährt vorbei, ein Jogger passiert, ein Kind kommt schreiend an, ein klappender Einkaufswagen wird vorbei geschoben). Anschließend gibt es noch eine "Anbinde-Übung" bei der der Hund vom Hundeführer an einer bestimmten Stelle angebunden wird und sich der Hundeführer außer Sichtweite des Hundes entfernt. Nun passieren Personen mit und ohne Hund den wartenden Hund (Abstand ca. 1,5 – 2 m). Der wartende Hund soll sich ruhig und gelassen zeigen.

Mit dem Außenteil endet dann auch die Begleithund-Prüfung und es geht zurück zur Abschlussbesprechung / Bewertung auf den Platz.

Das Vorbereitungstraining und die Prüfung werden von vielen Hundevereinen angeboten.

Wir wünschen viel Erfolg.

 

Begleithund Bild 01     Begleithund Bild 02